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Einfach den passenden Kredit finden
  Über einen Kreditvergleich bessere Kreditgeber finden Grundsätzliche nimmt kaum ein Kreditnehmer mehr einen Besuch bei einer Bank in Kauf, um einen Kredit zu finden. Eine Beratung in einer Bank führt meist zu weniger guten Ergebnissen und erfolgt im Gegensatz zu einem Kreditvergleich viel zu einseitig. Aus diesem Grund ist es besonders relevant, dass ein Vergleich als Hilfestellung für eine Entscheidung in Falle einer Kreditnahme herangezogen wird. Ein Vergleich ist eine Unterstützung, die einem Kreditnehmer zunächst einmal einen Überblick verschafft.   Entscheidungen durch einen Kreditvergleich gezielt treffen Ein Kreditnehmer sucht in vielen Fällen eine konkrete Lösung unter guten oder individuell gewünschten Konditionen. Hierfür muss ein Kreditnehmer zunächst wissen, was möglich ist und welche Bedingungen für einen Kredit vorteilhaft oder weniger vorteilhaft sind. Interessant ist zunächst ein Einblick in die Lage auf dem Markt und die möglichen oder gegebenen Zinsen und Laufzeiten. So wird ein erster Eindruck geschaffen und eine Einschätzung fällt leichter. Wichtig ist hierbei auch die Wahl der jeweiligen Rahmenbedingungen. Denn ein Kredit ist für einen Kreditnehmer in vielen Situationen eine deutliche Einschränkung. Interessant ist im Kreditvergleich, dass ein Kredit auch ohne Schufa-Eintrag, ohne eine Bearbeitungsgebühr, mit weitgehend flexibler Ratengestaltung und vielleicht ohne einen direkten Verwendungszweck angeboten wird.   Seriöse Angebote aus dem Kreditvergleich In einem Kreditvergleich erhalten Kreditnehmer zunächst eine Übersicht über Banken und andere Kreditgeber, die Beträge unter 2000 ? und Beträge bis hin zu vielleicht 75 000 ? vergeben. Der Kreditvergleich führt auch sehr schnell zu wichtigen Informationen über lukrative Laufzeiten und generell über die möglichen Laufzeiten. Kreditnehmer haben innerhalb dieses Rahmens die Möglichkeit zwischen Kleinkrediten, Ratenkrediten, Schnellkrediten, Hauskrediten oder etwa Autokrediten zu unterscheiden. Somit gibt es zahlreiche Optionen einen Kredit in einem passenden Umfang zu beantragen oder mehrere Kredite klug zu kombinieren. Verantwortungsvolle Kredite, die nur an ausreichend liquide Personen Kredite vergeben, sind in einem Kreditvergleich direkt zu wählen.   Quelle: www.kreditvergleich-kostenlos.org    

Informationen zur Verhinderungspflege
Verhinderungspflege   Der Begriff Verhinderungspflege kommt aus der Pflegeversicherung. Gemeint ist damit die Ersatzpflege, wenn sich eine pflegende Person eine längere Pause gönnt. Sie hat Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese ist somit eine Leistung der Pflegeversicherung. Ganz offiziell wird dann von einer häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson gesprochen.   Regelung der Verhinderungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Wie diese auszusehen hat, ist weitläufig festgelegt und es sind kaum Einschränkungen gemacht. Für die Zeiten kann ein ambulanter Pflegedienst oder auch eine Privatperson zur Pflege angeheuert werden. Geregelt wird die Verhinderungspflege durch § 39 Sozialgesetzbuch XI. Dieser Paragraf besagt: Eine Person muss sich mindestens sechs Monate in einer häuslichen Pflege durch einen Angehörigen befinden. Erhält dieser Angehörige dafür ein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, hat er Anspruch auf einen Pflegeersatz. Dies gilt im Falle, wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Erholung ausfällt. Dazu gehört auch ein Urlaub oder die Freizeitgestaltung.   Eine stunden- oder tageweise Abrechnung ist möglich Für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf diese Leistungen. Es dürfen auch stundenweise Abrechnungen vorgenommen werden. Für einen zwei- oder dreistündigen Besuch im Kino um sich einen Film anzusehen wird dann kein ganzer Tag angerechnet. Die Ersatzleistungen sind insgesamt auf 1.550 Euro für das Jahr begrenzt. Wenn die maximal zustehenden 28 Tage nicht erreicht wurden, der Betrag aber voll ausgeschöpft wurde, bestehen keine weiteren Ansprüche mehr. Die Pflegestufe spielt keine Rolle bei der Verhinderungspflege. Ebenso ist es egal, von wem die Ersatzpflege durchgeführt wird. Wenn die Leistungen in Anspruch genommen werden, entfällt für die reguläre Pflegeperson für diesen Zeitraum das Pflegegeld.     Änderungen nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Seit dem 1. Januar 2013 gibt es eine Änderung bei der Verhinderungspflege. Die neue Änderung betrifft die Weiterzahlung des Pflegegeldes. Danach kann bei einer Verhinderungspflege jährlich bis zu vier Wochen das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt werden. Eine weitere Änderung betrifft überwiegend Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Das sind hier besonders Demenzkranke, die in der Pflegestufe 0 eingestuft wurden. Diese haben nun auch einen vierwöchigen Anspruch auf Verhinderungspflege im Jahr.     Inanspruchnahme von Privatpersonen und ambulanten Diensten Oft wird für die Ausfallzeit ein gewerblicher Pflegedienst angeheuert. Genauso sind private Pflegepersonen zulässig. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme für Personen, welche mit der Pflegeperson bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Das Gleiche gilt für Personen, die mit im Haushalt der Pflegeperson wohnen. Für diesen Fall wird nur das übliche Pflegegeld ausbezahlt. Kosten mit Belegen für Fahrgeld oder Verdienstausfall können trotzdem bis zu einem Betrag von 1470 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. Auch dürfen nicht offizielle Pflegedienste genutzt werden, wie es sie bei wohltätigen Organisationen gibt, genutzt werden.   Gestaltung der Ersatzpflege auf unterschiedliche Weise Diese Leistungen für die Verhinderungspflege sollen eine pflegebedürftige Person im Falle der Verhinderung absichern und eine Pflege für diesen Zeitraum ermöglichen. Der Urlaub der Pflegeperson und die hieraus entstehenden Ansprüche auf Leistungen können auch zur Erholung der zu pflegenden Person genutzt werden. Für diesen Fall gibt es spezielle Einrichtungen. Diese sind auf Pflege und Erholung von pflegebedürftigen Personen eingerichtet. Ob es für den Urlaub der zu pflegenden Person auch einen Zuschuss gibt, kann im persönlichen Fall die jeweilige Pflegekasse beantworten.

Pflegenoten ? Benotungen der Pflegeeinrichtungen
Pflegenoten   Seit dem Jahr 2008 fällt dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Aufgabe zu, Pflegeeinrichtungen in Deutschland zu überprüfen und zu bewerten. Unter dem Schlagwort "Pflege-TÜV" ist dies als Teil der Pflegereform der Großen Koalition in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen veröffentlichen seit Ende 2009 die Pflegenoten für verschiedene Pflegeeinrichtungen. So kann sich jeder Interessierte ein Bild von der Qualität von Pflegediensten machen. Insbesondere für Pflegebedürftige und Angehörige soll das Notensystem die Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst erleichtern. Gleichzeitig sollen die Noten einen Anreiz dafür geben, die Pflegequalität in Deutschland insgesamt zu verbessern. Viele Einzelbewertungen führen zu einer aus der Schule bekannten Gesamtnote für eine Einrichtung: Von der Note 1 für "sehr gut" bis zur Note 5 für "mangelhaft". Der MDK führt einzelne Qualitätsprüfungen durch, die den Hauptteil der Bewertungen ausmachen. Aber auch direkte Befragungen der Kunden fließen in die Note ein. So gibt es für Pflegeheime insgesamt 82 Kriterien; davon werden 64 durch den MDK geprüft, der Rest wird durch eine Befragung der Kunden ermittelt. Die ambulanten Pflegedienste werden auf der Basis von 49 Kriterien bewertet, von denen 37 durch eine MDK-Kontrolle, 12 durch Kundeninterviews festgestellt werden.   Wie erfolgt im Einzelnen die Notengebung?   Zunächst wird jedes Kriterium in einen bestimmten Bereich eingeordnet. Bei den stationären Pflegeheimen sind dies fünf Bereiche, bei den ambulanten Pflegediensten vier - es gibt dabei nur einen Bereich, der für ambulante und stationäre Institutionen gemeinsam gilt: Dies ist der medizinisch-pflegerische Bereich. Dieser Bereich ist jedoch auch der wichtigste. Auf ihm liegt ebenfalls der Schwerpunkt der Bewertung. Die Befragungen und Prüfungen erfolgen auf der Grundlage einer Skala mit Punkten von 0 bis 10. Die Einzelkriterien führen dann zu den einzelnen Noten für die Bereiche. Aus diesen Bereichsnoten wird dann wiederum eine Gesamtnote gebildet. Nach Paragraf 115 Abs. 1a SGB XI sind die Landesverbände der Pflegekassen dafür zuständig, die Ergebnisse der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Veröffentlichung der Noten erfolgt auf Seiten wie zum Beispiel Pflegenavigator, Pflegelotse, Pflegekompass oder BKK-Pflegefinder. Allerdings sind noch nicht alle Noten einsehbar, nachdem einige Institutionen gerichtlich gegen die Veröffentlichung vorgegangen sind. Kritik am System der Pflegenoten Das System der Pflegenoten stößt jedoch auch auf Kritik. So hat sich bisher herausgestellt, dass zwei Drittel aller untersuchten Einrichtungen gute Gesamtbewertungen erhalten haben, obwohl Experten immer noch davon ausgehen, dass in den Heimen und ambulanten Pflegeeinrichtungen weiterhin viele Mängel zu beklagen sind. Und auch die Kriterien selbst sind nicht unumstritten - zumindest, was deren Gewichtung betrifft. So zählt zum Beispiel die Lesbarkeit von Speiseplänen genauso viel wie der Schutz vor Dekubitus (Druckgeschwüren). Die Systematik der Pflegenoten wird jedoch geprüft und eventuell demnächst angepasst. Sie sollen vor allem verständlicher, vergleichbarer und übersichtlicher werden. Hilfreich bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen ist es auf jeden Fall, die Einzelnote der Einrichtung mit der Landesdurchschnittsnote zu vergleichen.  

Pflegeabsicherung, finanzierung der Pflege
Pflegeabsicherung Die Lebenserwartung in Deutschland steigt, jedoch gleichzeitig auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen, die den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und daher eine Pflegeabsicherung benötigen. Durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt benötigen sie je nach Pflegestufe mehrmals am Tag oder rund um die Uhr Hilfe. Ein guter ambulanter oder stationärer Pflegedienst ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Derzeit kostet z. B. ein stationärer Pflegeplatz in Deutschland zwischen 3000 und 5000 Euro im Monat. Jedoch reichen die Höchstsätze in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in allen Pflegestufen (0-3) bei Weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer Pflegeversorgung zu decken. Bei der Pflegestufe 3 liegt der Höchstsatz bei ca. 1500 Euro.   Gesetzliche Pflegeabsicherung bedeutet Versorgungslücke Diese Grundversorgung kommt lediglich für einen Teil der Kosten auf und sollte daher unbedingt ergänzt werden durch eine Pflegezusatzversicherung, um diese Versorgungslücke zu schließen. Ohne diese zusätzliche Pflegeabsicherung können die entstehenden Kosten eine große finanzielle Belastung für sich und auch für die Angehörigen werden. Diese stehen somit schnell vor folgender oft aussichtslosen Situation: Der Differenzbetrag muss entweder aus eigener Tasche bezahlt, die Leistung abgespeckt oder selbst organisiert werden. Alle drei Optionen sind meist nicht mach- oder zumutbar. Pflegezusatzversicherung notwendig Rechtzeitig vorgesorgt mit einer ergänzenden privaten Pflegeabsicherung kann man diesem Dilemma vorbeugen. Diese sichert die Versicherten im Pflegefall in allen Pflegestufen finanziell ab. Der Versicherte legt ein Pflegegeld in individuell festgelegter Höhe fest.Jedoch ist es empfehlenswert, mit der zusätzlichen Pflegeabsicherung nicht zu lange zu warten, denn die Beiträge sind nach Altersgruppen gestaffelt. Die Absicherung in jungen Jahren ist insgesamt preiswerter als ein späterer Einstieg in die Pflegezusatzversicherung: So kann eine Pflegezusatzversicherung für eine Person mit einem Einstiegsalter von etwa 30 Jahren 20 Euro kosten. Ein Versicherter, der hingegen erst mit 60 Jahren eine Pflegeversicherung abschließt, zahlt bei selber Absicherung bereits über 100 Euro. Zu unterscheiden sind im Rahmen der Pflegezusatzversicherungen die Pflegekostenversicherung und das Pflegetagegeld. Die Pflegekostenversicherung übernimmt nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung die übrigen Kosten, z. B. für ein Pflegeheim. Dabei werden immer Kostennachweise verlangt.   Das Pflegetageld ist hingegen flexibler: Der Versicherte erhält einen festen Betrag pro Tag. Dabei kann der Versicherte frei entscheiden, ob er den Betrag für ein Pflegeheim verwenden möchte, oder ob er die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst bevorzugt. Der Versicherte kann das Geld ebenso für die Pflege durch Verwandte bzw. Freunde einsetzen, die durch das Tagegeld ihr Einkommen ersetzt bekämen. Staatlich geförderte Pflegeabsicherung "Pflege-Bahr" Der Gesetzgeber spricht bei der gesetzlichen Pflegeabsicherung von einer Teilkasko, die im Pflegefall lediglich eine (dürftige) Basisversorgung bietet. Daher wird seit Januar 2013 in Deutschland eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung eingeführt, "Pflege-Bahr" genannt. Der Staat beteiligt sich mit 5 Euro am monatlichen Beitrag der staatlich geförderten Pflegeabsicherung. Der Beitrag für die Pflege-Bahr Absicherung ist vergleichsweise preisgünstig. Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Pflegebedürftigkeit darf bei Abschluss nicht bereits eingetreten sein. Die Wartezeit beträgt 5 Jahre. Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein, ist Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung und zahlt im Monat mindestens 10 Euro selbst ein. Alle Pflegestufen sind versichert, wobei das Pflegegeld in Stufe 3 mindestens 600 Euro beträgt. Beim Pflege-Bahr erfolgt im Gegensatz zu der Pflegezusatzversicherung keine Gesundheitsprüfung. Zudem werden keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erhoben.   Kombination aus staatlich geförderter Pflege-Bahr Absicherung und Pflegezusatzversicherung Wer die genannten Bedingungen erfüllt, kann mit Pflege-Bahr von der staatlichen Förderung profitieren. Die Pflege-Bahr Absicherung reicht jedoch alleine nicht aus, die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Daher empfiehlt sich eine Kombination aus staatlich geförderter Pflegeabsicherung und einer privaten Pflegezusatzversicherung. Während Pflege-Bahr die förderfähige Leistungshöhe gemäß Alter fest vorgibt, ist diese in gängigen Pflegezusatzversicherungen individuell wählbar. Dort besteht während der Laufzeit die Möglichkeit, die Leistung zu erhöhen. Während bei den Pflegezusatzversicherungen der Versicherte selbst entscheiden kann, ob er alle Pflegestufen absichern möchte und die Höhe des monatlichen Pflegegeldes selbst festlegen kann, hat Pflege-Bahr hier starre Vorgaben.  

Pflegefinanzierung durch private Absicherung
Pflegefinanzierung durch private Vorsorge Arten der Vorsorge Die Pflegeversicherung ist, ebenso wie die Krankenversicherung, eine gesetzliche Pflichtversicherung. Jeder Bürger muss sich pflegeversichern, und umgekehrt hat er einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung angegliedert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit denen zur Krankenversicherung erhoben und monatlich an die betreffende Krankenkasse bezahlt. Es ist hinlänglich bekannt und auch ein gesellschaftliches Dauerthema, dass die gesetzliche Pflegefinanzierung weder jetzt noch zukünftig die anfallenden Pflegekosten deckt. Die Situation ist mit der bei der gesetzlichen Altersrente vergleichbar. In beiden Fällen ist es ratsam, frühzeitig private Zusatzversicherungen abzuschließen, um eine spätere staatliche Hilfe durch Transferzahlungen zu vermeiden. Diese Hilfe ist subsidiär, also nachrangig. Sie wird erst dann gezahlt, wenn sich der Betreffende nicht mehr aus eigener finanzieller Kraft helfen kann. Das ist dann der Fall, wenn kein eigenes Vermögen vorhanden ist und das laufende Einkommen die Kosten nicht deckt.     Was ist eine Pflegefinanzierung Pflegefinanzierung bedeutet in diesem Falle, einer solchen Situation vorzubeugen. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung müssen einige weitere, und zwar private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden. Eine Tarifvariante, die Pflegetagegeldversicherung, wird staatlich gefördert. Als Pendent zur Riester-Rente bei der Altersversorgung wird sie umgangssprachlich Pflege-Bahr genannt. Im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, kurz PNG wird eine private Pflegetagegeldversicherung mit einem monatlichen Zuschuss von fünf Euro gefördert, wenn der Pflegeversicherungsbeitrag mindestens zehn Euro beträgt. Auf Pflege-Bahr besteht bis auf ein, zwei gesundheitsbedingte Ausnahmen ein Rechtsanspruch. Versicherungsgesellschaften, die Pflege-Bahr anbieten, können Aufnahmeanträge nicht ablehnen. Risikozuschläge oder Leistungseinschränkungen sind nicht möglich. Damit können sich auch Antragsteller mit gesundheitlichem Handicap pflegeversichern und ihre eigene Pflegefinanzierung deutlich verbessern.   Pflege-Bahr als einer von mehreren Teilbereichen der Pflegefinanzierung ist vom Leistungsumfang her absichtlich begrenzt. Zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ist diese Pflegefinanzierung, je nach Pflegestufe und Pflegeintensität, nach wie vor nicht ausreichend hoch. Es ist also noch eine weitere private Pflegezusatzversicherung notwendig. Sie wird nicht gefördert, sondern vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt. Hier kann er aus den drei Angeboten Pflegerenten-, Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung auswählen. Die zukünftig notwendige Pflegefinanzierung lässt sich im Einzelfall recht genau ermitteln. Unter Einbeziehung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie von Pflege-Bahr verbleibt bis zur hundertprozentigen Pflegefinanzierung ein ungedeckter Restbedarf. Der wird über das dritte Standbein, die private ungeförderte Pflegezusatzversicherung, finanziert. Die Lücke in der Pflegefinanzierung zwischen dem späteren Pflegebedarf und der zu erwartenden Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung muss auf jeden Fall privat geschlossen werden. Das Angebot der staatlichen Förderung von Pflege-Bahr sollte angenommen, buchstäblich mitgenommen werden. Damit ist allerdings die Pflegefinanzierung noch nicht abgeschlossen. Erst mit einer weiteren privaten Pflegezusatzversicherung ist eine Pflegefinanzierung rundum sicher. Auch für die Pflegefinanzierung gilt der Grundsatz, dass die Versicherungsbeiträge umso geringer sind, je früher die private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird. Wer über sein Einkommen und Vermögen im späteren Pflegealter eigenständig entscheiden möchte, der muss in den Jahren und Jahrzehnten vorher für die eigene Pflegefinanzierung Sorge tragen, der muss vorsorgen.    

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