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Free Studio 5.0: Die letzte kostenlose Software von DVDVideoSoft
DVDVideoSoft hat völlig veränderte Version von Free Studio 5.0 veröffentlicht. Wie es geplant wurde, ist es das letzte kostenlose Release von DVDVideoSoft. Schon mit nächstem Hauptrelease von der Version 6.0 werden die DVDVideoSoft-Programme bezahlt. Aber DVDVideoSoft informiert, dass Fans und Anhänger Free Studio 6.0 kostenfrei erhalten können, falls sie den kostenlosen Aktivierungscode auf www.dvdvideosoft.com für offizielles Release dieser Version abonnieren. Berlin, den 8. Dezember 2010 ? DVDVideoSoft hat das neue Free Studio 5.0 mit komplett verändertem Design veröffentlicht. Es umfasst alle kostenlose DVDVideoSoft-Tools, deren Anzahl in den letzten Monaten stetig steigt. Das neue Free Studio 5.0 enthält 8 Kategorien: MP3&Audio, CD-DVD-BD, DVD&Video, Photo&Bilder, Mobiltelefone, Apple Geräte, 3D. Also hat DVDVideoSoft alle 39 Programme in dem neuen Interface gesammelt, um das gerade benötigte Programm schnell zu finden. Zudem sind vier neue Konverter hinzugefügt, und zwar: Free Video to Sony PlayStaion Converter, Free Video to Nintendo Converter, Free Video to LG Converter, Free Video to Samsung Converter. Dieses Free Studio ist das letzte kostenlose Release von DVDVideoSoft. Die nächsten Versionen sind als kommerziell angekündigt. Alle kleineren Upgrades für Free Studio 5.0 bleiben kostenlos zum Download. Also können die Anwender von Free Studio noch ein paar Monate freie Nutzung genießen. Allerdings hat DVDVideoSoft eine Überraschung für Fans und Anhänger vorbereitet. Die Anwender können in einer speziellen Rubrik auf der Webseite http://www.dvdvideosoft.com/de ihre E-Mails hinterlassen und einen Aktivierungscode für die neue kommerzielle Version von Free Studio 6.0 erhalten. DVDVideoSoft hat es speziell vorbereitet, um die Menschen zu ermutigen, die schon lange Programme verwenden. Das Einzige, was sie jetzt machen können, ist die Neuigkeiten von DVDVideoSoft zu verfolgen und die Gelegenheit nicht verpassen, um sich zu registrieren. Inzwischen ist Free Studio noch kostenlos und direkt von der Website www.dvdvideosoft.com zum Download verfügbar. Über DVDVideoSoft: DVDVideoSoft (http://www.dvdvideosoft.com/de ) wurde Ende 2006 gegründet und arbeitet als unabhängiger Entwickler kostenloser Software für die Video- und Audiobearbeitung. Zurzeit werden 39 nützliche Anwendungen für Windows XP, Vista und Windows 7 angeboten. Alle Programme zeichnen sich dadurch aus, dass sie trotz ihrer starken Funktionen extrem einfach zu bedienen sind. Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklären, wie verschiedene Multimedia-Aufgaben mit der Hilfe unserer Programme gelöst werden. Kostenloser Support steht in vielen Sprachen zur Verfügung, darunter auch in Deutsch. Die Besucherzahl der Website www.dvdvideosoft.com steigt ständig und erreicht heute 400 000. Homepage: http://www.dvdvideosoft.com/de Produktinformationen: http://dvdvideosoft.com/de/free-dvd-video-software.htm Helene Köhler DVDVideoSoft Ltd helene.koehler@dvdvideosoft.com
Verzeichnisbaum und Ordnerlisten einfach drucken
Um ein Dateiverzeichnis zu drucken, kopieren und exportieren gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein hilfreiches Software-Tool, um schnell und unkompliziert Verzeichnisinhalte und Dateilisten zu drucken, ist das Freeware-Programm "Directory List & Print", welches mit dem soeben erschienen Update noch weitere clevere Funktionen bietet. Mit "Directory List und Print" können einfach und schnell über eine Baumstruktur bzw. den Verzeichnisbaum ein gewünschtes Verzeichnis und Dateilisten ausgewählt und direkt ausgedruckt werden. Über die Zwischenablage können die Listen einfach in weitere Programme übertragen und bei installiertem Microsoft Office? direkt in Word? und Excel? geöffnet werden. Das von der INFONAUTICS GmbH soeben veröffentlichte Update ermöglicht neu ein Verzeichnis direkt übers das Kontextmenü "Öffnen in Directory List & Print" im Programm zu öffnen. Damit ist ein Auswählen der gewünschten Dateilisten noch direkter und schneller. Wahlweise können nun auch die Unterverzeichnisse rekursiv durchgearbeitet werden. Mit der direkten Anwahl wichtiger Verzeichnisse wie "Eigene Dateien" können vom Betriebssystem angelegte Dateiverzeichnisse schnell angesteuert werden. Einmal definierte Anzeigeoptionen wie Dateigrösse, Datum und Zeit der letzten Änderungen werden beim Beenden des Programms automatisch gespeichert. Die aktuelle Version der Freeware "Directory List & Print" 1.9.9.16 läuft unter Windows 98/2000/XP/Vista und kann unter der Adresse http://www.infonautics.ch/directorylistprint/indexde.htm kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen Internet: http://www.infonautics.ch/directorylistprint/indexde.htm Email: support@infonautics.ch Über die INFONAUTICS GmbH: Die 1995 gegründete INFONAUTICS GmbH realisiert innovative und zuverlässige Lösungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Zu weiteren von der INFONAUTICS GmbH entwickelten Software-Produkten gehören unter anderem eine Umfragesoftware zur Durchführung von Zufriedenheitsanalysen von Kunden und Mitarbeitern, ein Online-Buchungssystem für Hotels und Hotelgruppen sowie ein Echtzeit-Backup-Programm für die laufende Datensicherung während der Arbeit. Weitere Informationen unter http://www.infonautics.ch. Kontakt INFONAUTICS GmbH Markus Ottiger, Geschäftsleitung Eichholzweg 16 CH - 6312 Steinhausen Schweiz Tel. +41 41 7431001 Fax +41 41 7431002 infonautics@infonautics.ch
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Der Datenschutzbeauftragte und seine Software
Der Datenschutzbeauftragte sucht seine Software nach Funktionalität und Zukunftstauglichkeit aus Wird man zum Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt, stellt sich sehr schnell die Frage: welche Software brauche ich, um mein Arbeitsgebiet effizient abzudecken! Es ist wahrscheinlich, dass der junge Datenschutzbeauftragte sein Arbeitsgebiet, das BDSG oder "sein" Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in der Regel noch nicht voll überblickt. Schaut man in BDSG oder LDSG, steht da lediglich, dass ein Datenschutz Verfahrensverzeichnis aufzubauen ist und mit zehn bis 30 Angaben pro Datenschutz Verfahren gefüllt und verwaltet werden soll. Diese marginalen Hinweise in BDSG oder LDSG sind leider das Problem: all die notwendigen Dokumentationsanforderungen findet der Datenschutzbeauftragte nämlich nicht direkt im BDSG oder im LDSG, sondern in Prüfvorschriften der Aufsichtsbehörden - die auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Es wird erwartet, dass der Datenschutzbeauftragte nicht nur seine Verfahren präsentieren kann, sondern auch den dazugehörigen Datenschutz Prozess, in dem die eingesetzte Hardware, die eingesetzte Anwendungssoftware und die zugriffsberechtigten Personen aufgezeigt werden können. Nur dann, wenn der DSB den Datenschutz Prozess kennt, kann er das eingesetzte Verfahren auf Ordnungsmäßigkeit hin beurteilen. Die in der IT-Abteilung geführten Hard- und Software-Übersichten sind nicht wirklich hilfreich, denn die Verbindung zwischen Hardware > verwendete Software > Datenschutz-Verfahren > Zugriffsberechtigten fehlen dort in aller Regel. Der Datenschutzbeauftragte wird beim Auswählen seiner Software auf diese Darstellungsmöglichkeiten achten. Schön ist es natürlich, wenn solch ein Prozess als übersichtliche Baumstruktur abgebildet werden und jedes dieser Objekte im Baum mit den notwendigen "Datenschutzangaben" versehen werden kann. Die zugriffsberechtigten Personen - und ihre detaillierten Zugriffsrechte - sind immer (wenn nicht gar der wesentliche) Prüfungsgegenstand der Aufsichtsbehörden - wer hier nicht zeigen kann, dass dieser Aspekt Teil seiner Überprüfungen ist, ist im Nachteil. Wie will er jetzt aufzeigen, dass er den Zugriff geprüft, die Person unterwiesen oder geschult hat? Wir hören oft: die Liste führt die Personalabteilung! Praxiskenner wissen allerdings, dass diese Listen entweder nie geführt werden oder veraltet oder unvollständig und deshalb unbrauchbar sind. Auch auf diesen Punkt achtet der Datenschutzbeauftragte, wenn er nach einer geeigneten Software sucht. Kommen wir jetzt zum wichtigsten Punkt der Verfahrensdokumentation: dem Datenfluss - wer bekommt welche Daten aus der Datengesamtheit (Empänger) und woher kamen die Daten (Daten erhoben bei). Wer diesen Sachverhalt als DSB nicht aufzeigen kann, wird die Sensibilität eines Datenschutz-Verfahrens nicht korrekt einstufen können. Eine gute Datenschutzsoftware wird allerdings diesen Punkt abdecken. Datenschutzdokumentationen brauchen in der Regel eine längere Zeit, bis sie ordnungsgemäß (sprich vollständig) aufgebaut sind. Die Fachabteilung liefert angeforderte Informationen eher schleppend als zügig; mehrfaches Nachfordern ist normal. Wir meinen, dass die Zeit, die der Datenschutzbeauftragte für die Terminverfolgung aufwendet, mit sachbezogener Arbeit besser genutzt werden könnte. Das "Nachhaken" verbraucht einen wesentlichen Teil der zur Verfügung stehenden Zeit des DSB. Eine gute Software zur Datenschutzbearbeitung übernimmt das Zeitmanagement für den Datenschutzbeauftragten durch automatische Ordnungsmäßigkeitsprüfung (sind die festgelegten Angaben erfasst?), automatische Aktualisierungsprüfung (ist die Dokumentation des Verfahrens noch aktuell?) und durch Wiedervorlage des Vorgangs zu einem bestimmten Termin mit automatischer Hinweismeldung auch wenn die Software nicht gestartet ist. Die technisch und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), die der DSB empfehlen soll, erweitern das Arbeitsgebiet des Datenschutzbeauftragten nicht unerheblich. Auch diese Tätigkeit gehört zu den zeitintensiven Pflichten des Datenschutzbeauftragten. Maßnahmen auszudenken und zu formulieren stellt hohe Anforderungen an den DSB. Nicht nur, dass das Finden oder das Formulieren der Datenschutz-Maßnahmen unerhört lange dauert und die Arbeitszeit belastet - nein, der Datenschutzbeauftragte muss sich auch sicher sein, dass er nichts Wesentliches übersehen hat. Warum sollte man das Rad neu erfinden? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt dem Datenschutzbeauftragten mehr als 1200 Maßnahmen bereit, von denen mindestens 700 speziell zur Datenschutzbearbeitung, verwendbar sind. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, welche der 700 Maßnahmen müssen Verfahren A und welche der 700 Maßnahmen müssen Verfahren B zugeordnet werden? Ein gutes Datenschutz-Tool lässt den DSB hier nicht im Stich, übernimmt diese Aufgabe eventuell sogar automatisch. Jetzt sind wir an der Schnittstelle von Datenschutz- und Informationssicherheits-Bearbeitung. Beides ist eigentlich nicht trennbar. Datenschutzbearbeitung ohne Berücksichtigung der Informationssicherheit (früher IT-Sicherheit genannt) ist in unseren Augen kein wirklich gutes Datenschutz-Management. Auch hier wieder der Rat an den Datenschutzbeauftragten: suchen Sie sich eine Software aus, die diese Schnittstelle bedienen - oder zumindest später um diese Funktionalität erweitert werden kann. Abschließend zu diesem Punkt noch der Hinweis, dass in allen Landesdatenschutzgesetzen ausdrücklich BSI-Grundschutz-konforme Datenschutz-Vorgehensweisen gefordert werden - oft der Nachweis eines IT-Sicherheits-Konzeptes. Im Laufe seiner Tätigkeiten wird der Datenschutzbeauftragte immer wieder auf wesentliche Informationen stoßen, die seine Datenschutzbearbeitung beeinflussen kann. Als Beispiel sei hier die video-basierende oder sonstige optisch/elektronische Datenerhebung genannt. Wer hätte vor einigen Jahren voraussehen können, dass solche Dinge einmal datenschutzrelevant würden oder dass die Gesetze geändert werden und die Dokumentations-Anforderungen erweitern? Der DSB achtet deshalb darauf, dass die Software solche "Erweiterungen" ermöglicht und bei Gesetzesänderungen selbst angepasst werden kann. Zuletzt möchten wir noch einen Punkt zur Kenntnis bringen, der heute nur diskutiert aber noch nicht in großem Umfang angewendet; zukünftig allerdings an Gewichtung zunehmen wird. Es ist das Datenschutz-Audit. Wir wissen, dass die Institution sich Wettbewerbvorteile durch die Präsentation eines "Siegels" verschaffen kann. Solche "Siegel" sind aber nur dann wirtschaftlich vertretbar erreichbar, wenn die Software des Datenschutzbeauftragten die Informationen, die beim Audit gebraucht und abgerufen werden sollen auch abrufen lässt. Das geht in der Regel nur dann, wenn die in der Datenschutzsoftware hinterlegten Informationen selektierbar und nicht in großen Textfeldern untergebracht sind, aus denen die Informationen wahrscheinlich nicht mehr maschinell ausgelesen werden können. Der Datenschutzbeauftragte denkt an diese Möglichkeit, wenn er seine Software aussucht. Lassen Sie uns noch kurz den Schwenk zu den eigentlichen Aufgaben des DSB machen und das "Beraten der Institution" betrachten. Dem Datenschutzbeauftragten werden viele Anfragen zu Datenschutz-Problemen angetragen. Die muss er nicht nur bearbeiten, sondern sollte diese Arbeiten auch revisionssicher dokumentieren - damit er einen Nachweis hat. Wir meinen, eine revisionssichere Dokumentation und Nachweisbarkeit (... das war die Anfrage ... das war meine Antwort ...) ist nicht mit "Office-Tools" erreichbar. Die Beratungs-Ergebnisse des Datenschutzbeauftragten sollten deshalb a) in der Datenschutz-Software handhabbar sein und b) die Software sollte möglichst über eine revisionssichere Archivierungsfunktion verfügen (früherer Datenbestand kann geladen und eingesehen aber nicht mehr verändert werden). Bis hierhin wollen wir bei der Beschreibung der Arbeiten und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und seiner Software gehen, obwohl man noch über viele Aufgaben, wie z.B. die Fachkunde reden könnte. Kann den Datenschutzbeauftragten eine Software so unterstützen, wie es oben dargestellt ist? kronsoft bietet dem Datenschutzbeauftragten zwei Software-Systeme an. Eins als Freeware und eins als kostenpflichtige Software. Beide Software-Systeme für Datenschutzbeauftragte decken das oben gesagte ab - die Freeware etwas weniger als die kostenpflichtige Software. Die Freeware ist BDAdmin (http://www.bdadmin.de) und die andere ist opus i. opus i ist keine Billigsoftware, aber auch nicht die Teuerste. Beim Preis-/Leistungsverhältnis ist opus i aber sehr gut. opus i, die Software für den Datenschutzbeauftragten, steht hier für Sie zum Kennenlernen bereit: http://www.kronsoft.de.
CAD Freeware für Windows® und Linux® kann nun auch kommerziell genutzt werden
Moers, Deutschland ? 2. März 2010: Mit dem Release der CSG eSERVICES machte CAD Schroer den Weg frei für die kommerzielle Nutzung der CAD-Freeware MEDUSA4 Personal. Diese Lösung überzeugte viele professionelle Anwender, die nun vermehrt den DXF- und PDF-Konvertierungsservice nutzen. Die Qual der Wahl CAD-Anwender haben oft die Qual der Wahl. Der Markt bietet eine Menge kostenloser CAD-Software. Dabei ist die Funktionalität oder die Dokumentation der angebotenen Lösungen oft unzureichend. Dadurch kann nur ein geringer Anteil der freien CAD-Software auch professionell genutzt werden. MEDUSA4 Personal von CAD Schroer bietet hier dem Nutzer alles was er begehrt. Die hochprofessionelle Freeware bietet durch die auf der CAD Schroer Homepage angebotenen Tutorials, Foren oder FAQs einen leichten Einstieg und überzeugt mit einer durchgängigen Dokumentation. Darüber hinaus besitzt die freie Version der CAD-Software MEDUSA4 einen hohen Funktionsumfang, einen Import für DXF/DWG-Zeichnungen und berücksichtigt alle notwendigen Normen, wodurch diese Freeware besonders gut für den hochprofessionellen Gebrauch geeignet ist. Mit dem Release der Version 4.0 der Software können nun sogar monochrome oder farbige Bilder direkt in einer Konstruktionszeichnung verarbeitet werden. Kostenlose Version der CAD-Software MEDUSA4 herunterladen: http://www.cad-schroer.de/M4Personal/r/115 Pay-Per-Result DXF/DWG-Konvertierungsplattform http://eservices.cad-schroer.de?&ref=115 Das Portal CSG eSERVICES von CAD Schroer machte Mitte 2009 die kommerzielle Nutzung der CAD-Freeware MEDUSA4 Personal möglich. Diese Lösung stieß besonders bei den professionellen Anwendern auf hohes Interesse. Seitdem steigt die Anzahl der Nutzer des Portals stetig und damit die Anzahl der Anwender, die MEDUSA4 Personal kommerziell nutzen. Die meisten Nutzer kommen dabei aus Deutschland, den USA und Italien. Besonders beliebt ist der DXF-Konvertierungsservice, durch den die MEDUSA4 Personal-Konstruktionszeichnungen auch an Kunden und Lieferanten verschickt werden können. Der Online-Konvertierungsservice ist jederzeit erreichbar unter: http://eservices.cad-schroer.de?&ref=115 In dem innovativen Portal erhält jeder registrierte Nutzer Zugriff auf seinen persönlichen Bereich und kann dann MEDUSA4 Personal-Zeichnungen hochladen und über PayPal® gegen eine geringe Gebühr in eine plotfähige PDF oder in ein vollwertiges DXF konvertieren. Die konvertierten Daten können dann ohne Einschränkungen kommerziell genutzt werden. Online-Portal für die kostenlose CAD-Software: http://eservices.cad-schroer.de/?&ref=115 Dazu Michael Schroer, Geschäftsführer von CAD Schroer: ?Wir fühlen uns in dem Weg, den wir mit MEDUSA4 Personal beschritten haben, absolut bestätigt. Immerhin war es ein Wagnis für uns, ein hochprofessionelles Produkt, das im kommerziellen Bereich in dieser Konfiguration mehrere Tausend Euro kostet, einfach frei zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieser Weg richtig war und eine völlig neue Anwenderbasis für unsere Produkte entstanden ist. Dieser Basis wollen wir jetzt auch die Sicherheit geben, nicht in eine Sackgasse zu laufen. Für die neu entstandene Anforderung der Anwender zur kommerziellen Nutzung haben wir hier einen Weg weit unterhalb der üblichen Kosten geschaffen. Da die MEDUSA4 Personal-Gemeinde inzwischen sehr groß ist und sich in stetigem Wachstum befindet, sehen wir die jetzt vorgestellten Services nur als Anfang. Weitere Dienste sind bereits in Planung. Unser Ziel ist es, unseren Online-Service stetig auszubauen und so die wachsenden Anforderungen unserer Personal-Gemeinde zu bedienen.? Zeichnung als DXF konvertieren: http://eservices.cad-schroer.de/index.php?&ref=115 Kostenlose 2D/3D CAD-Software für Linux und Windows: http://www.cad-schroer.de/M4Personal/r/115 Über CAD Schroer CAD Schroer ist ein global agierender Entwickler und Anbieter von Engineering-Lösungen. Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, der Automobil- und Zulieferindustrie sowie die öffentlichen Versorgungsunternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft prägen seinen Zielmarkt. Mit mehreren Außenstellen und Tochterunternehmen in Europa und in den USA präsentiert sich das Unternehmen heute stärker und zeitgemäßer denn je. Die Produktpalette von CAD Schroer umfasst Lösungen aus dem Bereich Konstruktion, Anlagenbau, Fabrikplanung und Datenmanagement. Unternehmen in 39 Ländern vertrauen auf MEDUSA®, MPDS? und STHENO/PRO®, um sich effizient und flexibel in einer integrierten Konstruktionsumgebung zwischen allen Phasen der Produkt- oder Anlagenentwicklung zu bewegen. Darüber hinaus werden Kunden durch Serviceleistungen wie Consulting, Schulung, Wartung und technischen Support bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützt. Dies und eine individuelle Kundenpflege sorgen für höhere Wettbewerbsfähigkeit, geringere Kosten und für bessere Qualität. Kontakt Michael Schroer CAD Schroer GmbH Fritz-Peters-Straße 26-30 47447 Moers Website: www.cad-schroer.de Email: info@cad-schroer.de Telefon: Deutschland: +49 2841 9184 0 England: +44 1223 460 408 Frankreich: +33 141 94 51 40 Schweiz: +41 44 802 89 80 Italien: +39 02 38303267 USA: +1 866-SCHROER (866-724-7637)
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